Allgemeine Geschäftsbedingungen der Markus Schwarzgruber coaching - consulting (Stand 1.1.2022)

1. Vorbemerkung

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Markus Schwarzgruber (im weiteren Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggebern (im weiteren Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Es gelten jeweils die aktuellen Geschäftsbedingungen, die hier jederzeit für den Auftraggebern abrufbar und ausdruckbar sind. Je nach Vertrag gelten zusätzlich die gesonderten besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungen oder Waren.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand, die Vertragszeit, das Honorar, der Ort der Leistungserbringung und alle zusätzlichen Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in Angebot und der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers schriftlich bzw. elektronisch mit Möglichkeit des Ausdruckens niedergelegt.

3. Standardvereinbarungen

Die folgenden Vereinbarungen gelten, soweit im Angebot nicht abweichend beschrieben, als Standard im Sinne dieser AGB:

  1. Für eine Anreise am Vortag entstehen keine zusätzlichen Honorarkosten. Hierbei fallen lediglich Reisespesen an.
  2. Spesen: Reisekosten und Spesen werden vom Auftraggeber nach Aufwand erstattet: Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten 0,50 € je km, Bahnfahrt 1.Kl., Flug Business, Mietwagen Kl. F.
  3. Unterlagen: Über die Veranstaltung wird ein Fotoprotokoll erstellt, das den Teilnehmern in elektronischer Form nach der Veranstaltung zugeht.
  4. Organisation: Die Organisation der Veranstaltung (Hotelreservierung, Nennung und Einladung Teilnehmer, Abrechnung mit den Teilnehmern) erfolgt durch den Auftraggeber.
  5. Teilnehmerzahl: soweit nicht anders vereinbart ist die Teilnehmerzahl auf 10 Teilnehmer begrenzt.

4. Leistungserbringung

  1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Ausführung der Leistungen andere Personen mit entsprechender Qualifikation einzusetzen. Für die ordnungsgemäße Leistungserfüllung bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
  3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses.

5. Honorare und Zahlungsbedingungen

Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Nettopreise. Nach Erbringung der Leistung erhält der Auftraggeber eine Rechnung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. sonstiger mit Ihnen vereinbarter Leistungen, Reisekosten und Spesen. Die Rechnung ist ohne Abzug sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz der Bundesbank per anno sowie eine Mahngebühr je außergerichtlicher Mahnung in Höhe von € 5,00 in Rechnung zu stellen.

6. Stornierung

Stornierung durch Auftraggeber

Bei Stornierung ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn durch den Auftraggeber berechnen wir Ihnen Kosten in Höhe von 50% des Honorarsatzes. Ab 2 Wochen vor  Veranstaltungsbeginn berechnen wir 80%.

Abweichung in der Durchführung und Stornierung durch Auftragnehmer

Die Beschreibung der Veranstaltungsinhalte entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Angebots­erstellung. Änderungen aufgrund der Aktualisierung und Weiterentwicklung unserer Veran­staltungen behalten wir uns vor. Wir behalten uns vor, einen anderen Veranstaltungsleiter ersatzweise einzusetzen. Sollte eine Veranstaltung wider Erwarten aus von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden, so dass der Auftraggeber die Veranstaltung stornieren muss, erstatten wir ggf. den bereits gezahlten Veranstaltungspreis einschließlich Hotelkosten. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht. 

Kann die Veranstaltung wegen Krankheit des Leistungserbringers oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Unfall, Naturkatastrophen, staatliche Verordnungen und Schutzmaßnahmen, Streiks, Ausnahmezustände etc.)  nicht durchgeführt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere die Erstattung von entstandene Fremdkosten (z.B. Hotelkosten, Raummieten, Catering, No-Show-Gebühren und Reisekosten der Teilnehmer etc.) bestehen nicht.

7. Datenschutz und Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Ergänzend gelten die als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten datenschutzrechtlichen Hinweise als Vertragsbestandteil.

Personenbezogene Daten der Veranstaltungsteilnehmer verarbeitet der Auftragnehmer, soweit diese zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Auftraggeber legt dem Auftragnehmer, soweit erforderlich, Einwilligungserklärungen iSd. Art 7 bzw. Art 9 Abs. 2 DSGVO vor. Eine Zusammenstellung der den Teilnehmern dann zu gebenden Informationen findet sich in Anlage 2. Sie ist allen Teilnehmern, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, auszuhändigen. 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben und Aufzeichnungen aller Art, so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Leistung zu verwenden. 

Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

8. Copyright, Copy Please und Urheberschutz von Seminarunterlagen

Sämtliche Workshopunterlagen, die vom Auftragnehmer erstellt wurden, dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch die Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Workshopunterlage oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Insbesondere darf kein Teil der Workshopunterlage ohne schriftliche Genehmigung durch den Urheber zum Zwecke der Wissensvermittlung reproduziert, verarbeitet, verändert oder vervielfältigt werden. Der Auftragnehmer darf insbesondere keine Workshopunterlagen entgeltlich oder unentgeltlich, gedruckt, analog oder digital weiter verbreiten Eine auszugsweise Kopie darf gerne erstellt werden, wenn die Inhalte des Auszugs nicht verändert, das Copy please Zeichen von Schwarzgruber©  mit Quellenangabe sichtbar ist und das Urheberrecht gewahrt ist. 

9. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsbarkeit

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
  2. Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist München.

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